Neben der Neuanlage von Streuobstwiesen kann auch die Pflege bestehender Streuobstbestände als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung anerkannt werden.
Die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in bestehenden Streuobstbeständen hat die Vorteile, dass
- keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Produktionsflächen (wie z.B. bei der Neuanlage von Streuobstwiesen) in Anspruch genommen werden müssen;
- häufig langjährig nicht gepflegte und überalterte Streuobstbestände naturschutzfachlich aufgewertet werden;
- ein aktiver Beitrag zur Erhaltung der landkreisprägenden Kulturlandschaft geleistet wird.
Mit Erlass vom 05.10.2011 (pdf) hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) “Fachliche Hinweise zur Anerkennung der Pflege von Streuobstbeständen einschließlich ihres Unterwuchses als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme ” (pdf) herausgegeben. Darin sind die Voraussetzungen für die Anerkennung von Pflegemaßnahmen festgelegt, das Leitbild für eine naturschutzfachlich optimale Streuobstwiese definiert sowie geeignete Erstpflege- und Erhaltungspflege-maßnahmen aufgeführt.
Die (Erst-)Pflege von bestehenden Streuobstbeständen kann demnach unter folgenden Voraussetzungen anerkannt werden:
- Schlechter Ausgangszustand:
Min. 70% des Bestandes muss deutliche und langjährige Pflege-
rückstände ausweisen oder in Vitalität und Stabilität deutlich beeinträchtigt sein. - Naturschutzfachliche Aufwertungsfähigkeit:
insbes. auch Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange - Mindestfläche:
räumlich zusammenhängender Bestand von 2.000 m² - Bestandsdichte:
– min. 50 vorhandene hochstämmige Bäume pro ha
– bezogen auf die Mindestfläche von 2000 m²: min. 10 Bäume - Ausschluss von “Doppelförderung”:
– Keine gleichzeitige öffentliche Förderung nach FAKT oder LPR
Ergänzend zu dem oben genannten Leitfaden liegt seit Januar 2014 ein “Praxisleitfaden zur Aufwertung von Streuobstbeständen im kommunalen Ökokonto” (pdf) vor, der nähere fachliche Hinweise Prüfung zur Aufwertungsfähigkeit, Erfassung und Bewertung sowie Planung von Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen von kommunalen Ökokontomaßnahmen gibt.
Der LEV Ludwigsburg unterstützt seine Mitgliedskommunen in diesem Zusammenhang gerne mit:
- Beratung zu den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Vorgaben und Möglichkeiten;
- Suche und Auswahl geeigneter Streuobstbestände;
- Vermittlung von geeigneten Anbietern von Baumschnittmaßnahmen bzw. für die Grünlandpflege.