Ziel der Landesregierung ist, gemäß § 22 Landesnaturschutzgesetz, den Biotopverbund bis 2023 auf min. 10%, bis 2027 auf min. 13% und bis 2030 auf min. 15% des Offenlandes auszubauen.
Hierfür wurden die Landschaftserhaltungsverbände mit einer zusätzlichen Stelle ausgestattet.
Die Entwicklung eines Netzes funktional miteinander verbundener Lebensräume soll den Rückgang der Artenvielfalt stoppen und einen besseren Austausch von Tier- und Pflanzenarten ermöglichen.
Planungsgrundlagen bilden die von der LUBW erarbeiteten landesweiten Kulissen für den Biotopverbund im Offenland:
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- Fachplan Offenland Biotopverbund mit drei Anspruchstypen (trocken, mittel, feucht)
- Fachplan Gewässerlandschaften
- Feldvogelkulisse
Diese sind über den UDO-Kartendienst einsehbar.
Sie werden durch die Offenlandbiotopkartierungen, lokal verfügbare Planungsgrundlagen zur Verbreitung von Biotopen, Artvorkommen, Nutzungsarten, Bodenkarten, etc. ergänzt.
Auf dieser Basis lassen die Kommunen Biotopverbundpläne durch Fachbüros erstellen, die den aktuellen Zustand vorhandener Biotope berücksichtigen, naturschutzfachliche Schwerpunkte in den Gemarkungen definieren und Maßnahmenvorschläge in Abstimmung mit den Behörden und lokalen Akteuren erarbeiten.
Der LEV begleitet die Mitgliedskommunen von der Planung bis zur Maßnahmenumsetzung und bindet verschiedene Interessenvertreter/-innen ein, um lokale Herausforderungen gemeinsam zu lösen.
Fahrradexkursion zu Maßnahmenvorschlägen der Biotopverbundplanung in Pleidelsheim