Als LEV verstehen wir uns als Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement. Dazu bieten wir Landwirten, Wengertern, Kommunen, Vereinen, Flächeneigentümern etc. Folgendes an:
- fachliche Beratung zu geeigneten Landschaftspflegemaßnahmen sowie zu naturschutzfachlichen Fragen,
- Unterstützung bei Antragstellungen und Vertragsabschlüssen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR),
- Informationen über Fördermöglichkeiten und Akquise von Fördermitteln,
- Förderung der Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren,
- Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten,
- Vermittlung und Moderation bei Interessenkonflikten,
- Hilfestellung bei Fragen zu naturschutzrechtlichen und sonstigen Vorgaben,
- Organisation und Koordination von Projekten und Veranstaltungen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu Förderprogrammen und Serviceleistungen des LEV Ludwigsburg.
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Landschaftspflege und Naturschutz können über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg gefördert werden. Sie stellt das zentrale Umsetzungsinstrument des Landes für Naturschutzmaßnahmen dar.
Der LEV bietet allen Partnern eine umfassende und individuelle Beratung zu den Fördermöglichkeiten der LPR und der Antragstellung.Nachfolgend sind die wichtige Punkte der LPR zusammengefasst.
- Pflege von Streuobstbeständen als Kompensation
Neben der Neuanlage von Streuobstwiesen kann auch die Pflege bestehender Streuobstbestände als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung anerkannt werden.
- Förderung „Baumschnitt Streuobst“
Seit 2015 gibt es erstmals ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für den Obstbaumschnitt in Streuobstwiesen. Die Förderprämie konnte bis zum 15. Mai 2015 für einen fünfjährigen Förderzeitraum in Form von Sammelanträgen beim Regierungspräsidum Stuttgart beantragt werden.
Im Landkreis Ludwigsburg wurden in 2015 34 Sammelanträge gestellt, die den Schnitt von insgesamt rund 11.450 Streuobstbäumen beinhalten.