Entbuschungen an der Roßwager Halde

Die Erhaltung der landkreisprägenden und aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutsamen Trockenmauer-Terrassenweinberge ist sowohl eine Schwerpunktaufgabe des LEV Ludwigsburg als auch das Leitziel des ILEK-Prozesses Enzschleife, in dem der LEV aktiv mitwirkt (mehr zum ILEK Enzschleife hier).

In diesem Zusammenhang hat der LEV – auf Initiative des örtlichen Heimatvereins Backhäusle e.V. – eine Idee aus der ILEK-Arbeitsgruppe „Sicherung des Steillagenweinbaus“ zur Freistellung seit Längerem verbuschter Rebflächen an der Roßwager Halde aufgegriffen. Es handelt sich dabei um vier Reb(teil)flächen, die bereits seit mehreren Jahren nicht mehr bewirtschaftet und inzwischen dicht mit Brombeeren und Rosen zugewachsen sind.

Anfang Februar 2017 wurden die rund 1.300 m² verbuschter Flächen im Rahmen einer Erstpflege von einem beauftragten Landschaftspflegeunternehmen freigestellt. Das angefallene Schnittgut wurde auf Grund der schlechten Zugänglichkeit und Steilheit der Flächen vor Ort verbrannt. Ein Teilbereich wurde belassen, da es sich hierbei um ein besonderes, naturschutzrechtlich geschütztes Biotop handelt. In diesem “Gebüsch trockenwarmer Standorte” kommen charakteristische Straucharten wie Felsenbirne, Weinrose oder Kreuzdorn vor.
Nach erforderlicher Sanierung der Trockenmauern und vorübergehender Pflegemahd der Terrassen sollen die Flächen perspektivisch wieder mit Reben bestockt werden.

Der LEV hat dazu in 2016/2017 folgende koordinierenden Vorarbeiten übernommen:

  • Ermittlung der Eigentümer bzw. Pächter der betreffenden Fläche und Kontaktaufnahme zu diesen,
  • Erörterung der Rahmenbedingungen und der Vorstellungen der Eigentümer,
  • Erörterung der geplanten Maßnahmen und Klärung der Bereitschaft der Eigentümer zur Freistellung ihrer Flächen,
  • Klärung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und Abstimmung der naturschutzfachlichen Anforderungen an die Entbuschung mit der Unteren Naturschutzbehörde,
  • Ermittlung von Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten,
  • Einholung von Angeboten von geeigneten Landschaftspflegeunternehmen,
  • Abstimmung der Auftragsvergabe mit der Unteren Naturschutzbehörde,
  • Absprache der Maßnahmendurchführung mit dem ausführenden Landschaftspflegeunternehmen.